Ich bin Umut Özdemir, KFZ-Sachverständiger mit Büro in Bad Säckingen-Wallbach. Für Aufträge aus Frankfurt am Main komme ich zu Ihrem Fahrzeug, in jeden der 46 Stadtteile und ins Umland. Das Gutachten erhalten Sie meist 24–48 Stunden nach der Besichtigung. Haftet der Unfallgegner eindeutig, übernimmt in der Regel seine Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens.
2025 hat das Polizeipräsidium Frankfurt am Main im Stadtgebiet 21.682 Verkehrsunfälle aufgenommen; in fast neun von zehn Fällen blieb es beim Sachschaden. Danach stellen sich meist dieselben Fragen: Wer sieht sich den Schaden an, was gehört ins Gutachten, und wer bezahlt es? Die Antworten für Frankfurt stehen auf dieser Seite.
KFZ-Sachverständiger für Frankfurt am Main: Büro am Hochrhein, Termin bei Ihnen
Mein Büro liegt in Bad Säckingen-Wallbach am Hochrhein, die Besichtigung findet in Frankfurt statt. So müssen Sie mit einem beschädigten, womöglich nicht mehr verkehrssicheren Auto nicht quer durch die Stadt fahren. Den Ort bestimmen Sie: die Tiefgarage im Westend, der Firmenparkplatz in Niederrad oder der Hof Ihrer Werkstatt in Fechenheim.
Für Pendler ist das besonders praktisch. Wer in Frankfurt arbeitet, aber in Offenbach, Hanau oder Bad Homburg wohnt, hat den Unfall oft in der Stadt und das Auto danach zu Hause stehen. Begutachtet wird dann eben dort. Mein Auftraggeber sind in jedem Fall Sie und nicht die Versicherung, die den Schaden am Ende ausgleichen muss. Was das konkret bedeutet, lesen Sie auf der Seite unabhängiger KFZ-Gutachter.
- Warnblinker an, Unfallstelle sichern. Bei Verletzten den Notruf 112 wählen, die Polizei erreichen Sie unter 110.
- Beweise festhalten: beide Autos aus mehreren Richtungen, die Kennzeichen, die Endstellung, Splitter oder Spuren auf der Fahrbahn.
- Name, Anschrift und Versicherung des anderen Fahrers notieren, Zeugen nach ihrer Telefonnummer fragen.
- Kein Eingeständnis am Unfallort abgeben und nichts unterschreiben, was Sie nicht in Ruhe gelesen haben.
- Ist der Verursacher weg, etwa nach einem Parkrempler: Anzeige bei der Polizei erstatten.
- Die Reparatur erst beauftragen, wenn der Schaden begutachtet ist.
Unfallgutachten in Frankfurt: von Sachsenhausen bis Höchst
Egal, in welchem Stadtteil Ihr Auto steht, ein Auftrag aus Frankfurt läuft bei mir in vier Schritten:
- Fotos und Eckdaten schickenPer WhatsApp an die 07763 2187360 oder am Telefon: ein paar Bilder vom Schaden, Marke und Modell und zwei Sätze zum Hergang. Daran sehe ich, ob Sie ein vollständiges Gutachten brauchen oder ob ein Kostenvoranschlag genügt.
- Standort und Termin festlegenSie nennen mir, wo der Wagen steht, ich schlage Ihnen einen Termin vor. Abend- und Wochenendtermine sind nach Absprache möglich.
- Besichtigung am FahrzeugIch dokumentiere den Schaden mit Fotos und Messungen, suche nach verdeckten Folgeschäden und halte Vorschäden fest. Wenn es nötig ist, ermittle ich Wiederbeschaffungs- und Restwert.
- Gutachten 24–48 h späterSie erhalten das fertige Gutachten, auf Wunsch geht eine Ausfertigung an Ihren Anwalt. Damit beziffern Sie Ihre Forderung gegenüber der Versicherung des Unfallgegners.
- Größte Stadt Hessens mit rund 760.000 Einwohnern (Ende 2025)
- Gut 420.000 Menschen pendeln an Werktagen zur Arbeit nach Frankfurt
- 46 Stadtteile in 16 Ortsbezirken, von Bergen-Enkheim bis Zeilsheim
- Besichtigung in jedem Stadtteil und im Umland, am Standort Ihres Autos
Unfallstatistik Frankfurt 2025: Parkschäden und Unfallflucht
Der Bericht des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main zählt für das Stadtgebiet 2025 genau 21.682 Verkehrsunfälle, 725 mehr als im Vorjahr. Bei 2.758 davon wurden Menschen verletzt oder getötet. Unfälle auf den Autobahnen rund um die Stadt führt die Polizei getrennt; dort waren es 3.363.
Auffällig ist der ruhende Verkehr: 5.083 Unfälle im Stadtgebiet entstanden zwischen dem fließenden Verkehr und einem Fahrzeug, das parkte, hielt oder gerade ein- oder ausparkte. Das ist mehr als jeder fünfte Unfall. Dazu kommen 8.262 Unfallfluchten, fast alle mit reinem Sachschaden; ermitteln konnte die Polizei den Verursacher in etwa vier von zehn Fällen.
Für Sie heißt das: Fotografieren Sie einen Parkschaden, bevor Sie losfahren, und erstatten Sie Anzeige. Wird der Verursacher gefunden, regulieren Sie über seine Haftpflichtversicherung und brauchen die Schadenhöhe sauber belegt. Bleibt er unbekannt, hängt es an Ihrer eigenen Versicherung. Ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag passt, sage ich Ihnen anhand Ihrer Fotos; ob Ihre eigene Versicherung zahlt, regelt Ihr Vertrag.
Welche Beträge das Gutachten für Sie beziffert
Haftet ein anderer für den Unfall, ersetzt seine Haftpflichtversicherung in der Regel deutlich mehr als nur die Werkstattrechnung. Damit Sie jeden Posten geltend machen können, steht er mit Begründung im Gutachten:
| Posten | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Reparaturkosten | Kalkulation der fachgerechten Instandsetzung mit Teilen, Arbeitslohn und Lack. Rechnen Sie fiktiv ab, gibt es die Umsatzsteuer nur, wenn und soweit sie tatsächlich anfällt (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB); mehr dazu unter fiktive Abrechnung. |
| Merkantile Wertminderung | Der Betrag, den ein reparierter Unfallwagen beim Weiterverkauf weniger bringt. Ein Höchstalter oder eine Laufleistung, ab der es keinen Minderwert mehr gibt, hat der Bundesgerichtshof nicht festgelegt. |
| Wiederbeschaffungswert und Restwert | Werden wichtig, wenn sich die Reparatur nicht mehr rechnet. Für den Restwert holt der Gutachter in der Regel drei Kaufangebote vom regionalen Markt ein; das entspricht der Rechtsprechung des BGH (VI ZR 318/08). |
| Nutzungsausfall oder Mietwagen | Das Gutachten nennt die voraussichtliche Ausfalldauer. Die gängige Tabelle sieht je nach Fahrzeuggruppe Richtwerte von ungefähr 23 bis 175 Euro pro Tag vor; Mietwagen und Nutzungsausfall gibt es nicht nebeneinander. |
| Gutachterkosten | Gehören bei klarer Haftung zum Schaden. Haften Sie mit, ersetzt die Gegenseite sie anteilig, entsprechend ihrer Quote (BGH, VI ZR 133/11). |
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungsaufwand, also Wiederbeschaffungswert minus Restwert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Wer an seinem Auto hängt, kann es nach der 130 % Regel unter Umständen trotzdem reparieren lassen: Reparaturkosten und Wertminderung zusammen dürfen höchstens 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen, die Instandsetzung muss fachgerecht und im Umfang des Gutachtens erfolgen, und der Wagen bleibt danach in der Regel ein halbes Jahr bei Ihnen im Einsatz. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden (VI ZR 89/07); wie gerechnet wird, folgt aus VI ZR 314/90.
Dann reicht oft ein Kostenvoranschlag. Die Grenze zum Bagatellschaden liegt nach gängiger Einschätzung bei rund 700 bis 1.000 Euro; festgelegt hat der Bundesgerichtshof sie nicht. Bedenken Sie aber: Der Kostenvoranschlag nennt nur die Reparatur, Wertminderung und Ausfall fehlen darin. Mehr im Ratgeber Kostenvoranschlag oder Gutachten.
Die Versicherung schickt einen Gutachter? Sie dürfen selbst wählen
Nach einem Haftpflichtschaden meldet sich die gegnerische Versicherung manchmal zügig und bietet an, einen Sachverständigen vorbeizuschicken. Annehmen müssen Sie das nicht. Die Rechtsprechung gesteht Ihnen als Geschädigtem die freie Wahl des Gutachters zu.
Der Unterschied liegt beim Auftraggeber. Wen die Versicherung schickt, der arbeitet in ihrem Auftrag und auf ihre Rechnung. Mich beauftragen Sie, und ich bewerte den Schaden allein in Ihrem Auftrag. Geht es dagegen um die Frage, wer den Unfall verursacht hat, ist ein Anwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner; mein Gutachten liefert ihm Schadenhöhe und Fotos.
Nicht nur nach Unfällen: Gutachten für Käufer, Verkäufer und Sammler
Für Kunden in Frankfurt und Umgebung erstelle ich diese Gutachten:
- Unfallgutachten: für den Haftpflichtschaden mit Unfallgegner, mit allen Posten von der Reparatur bis zur Ausfalldauer.
- Schadensgutachten: bei Parkschaden ohne Verursacher, Hagel, Glasbruch oder anderen Kaskofällen.
- Kostenvoranschlag: die schlanke Lösung für kleine Schäden.
- Wertgutachten: Marktwert und Wiederbeschaffungswert für Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Versicherung oder Leasingrückgabe.
- Oldtimer-Wertgutachten: Zustandsnote, Originalität und Marktlage, etwa als Grundlage für die Versicherungssumme.
- Wohnmobil-Gutachten: Unfall-, Wert- und Kaufgutachten für Reisemobile und Wohnwagen, mit Blick auf die Dichtigkeit des Aufbaus.
- Beweissicherung: hält einen Fahrzeugzustand fest, bevor repariert, zurückgegeben oder verkauft wird.
- Gebrauchtwagen-Check: Lack, Unfallspuren, Technik und Historie prüfen, bevor Sie unterschreiben.
Alle 46 Frankfurter Stadtteile im Einsatzgebiet
Die Stadt gliedert sich in 16 Ortsbezirke mit 46 Stadtteilen. In jeden davon komme ich zur Besichtigung:
| Ortsbezirk | Stadtteile |
|---|---|
| Innenstadt I | Altstadt, Innenstadt, Bahnhofsviertel, Gutleutviertel, Gallus |
| Innenstadt II und III | Westend-Süd, Westend-Nord, Bockenheim, Nordend-West, Nordend-Ost |
| Bornheim/Ostend und Ost | Bornheim, Ostend, Riederwald, Seckbach, Fechenheim |
| Süd | Sachsenhausen-Nord, Sachsenhausen-Süd, Flughafen, Niederrad, Oberrad |
| West | Höchst, Nied, Griesheim, Schwanheim, Sindlingen, Zeilsheim, Unterliederbach, Sossenheim |
| Mitte-West und Nord-West | Rödelheim, Hausen, Praunheim, Heddernheim, Niederursel |
| Mitte-Nord und Nord-Ost | Ginnheim, Dornbusch, Eschersheim, Eckenheim, Preungesheim, Bonames, Frankfurter Berg, Berkersheim |
| Fünf Ortsbezirke mit je einem Stadtteil | Kalbach-Riedberg, Nieder-Eschbach, Harheim, Nieder-Erlenbach, Bergen-Enkheim |
Hanau, Offenbach, Bad Homburg: hier komme ich hin
Viele, die in Frankfurt arbeiten oder einkaufen, wohnen außerhalb der Stadtgrenze. Auch dort begutachte ich:
- Offenbach am Main
- Kreis Offenbach: Neu-Isenburg, Dreieich, Langen, Dietzenbach, Rodgau, Heusenstamm, Obertshausen, Mühlheim am Main und Seligenstadt
- Hanau und Maintal
- Hochtaunus: Bad Homburg vor der Höhe, Oberursel, Kronberg im Taunus und Königstein im Taunus
- Main-Taunus: Eschborn, Schwalbach am Taunus, Bad Soden am Taunus, Kelkheim und Hattersheim am Main
- außerdem Bad Vilbel und Kelsterbach
Ihr Ort fehlt in der Aufzählung? Melden Sie sich trotzdem; nach Absprache begutachte ich auch dort.
Ihre Fragen zum KFZ-Gutachter in Frankfurt
Muss ich mein Auto nach einem Unfall in Frankfurt irgendwohin bringen?
Nein. Das Auto bleibt, wo es ist. Mein Büro hat seinen Sitz in Bad Säckingen-Wallbach, begutachtet wird in Frankfurt am Main: am Straßenrand vor Ihrer Wohnung, im Parkhaus beim Arbeitgeber oder auf dem Hof der Werkstatt. Steht der Wagen nach dem Unfall schon bei Ihnen zu Hause im Umland, komme ich dorthin.
Wer zahlt das Gutachten nach einem Unfall in Frankfurt?
Haftet der Unfallgegner eindeutig, gehören die Gutachterkosten zum Schaden, den seine Haftpflichtversicherung in der Regel ersetzt. Rechne ich direkt mit ihr ab und kürzt sie, bleibt der offene Betrag bei Ihnen als Auftraggeber. Tragen Sie eine Mitverantwortung am Unfall, ersetzt die Gegenseite die Gutachterkosten nur zu dem Anteil, mit dem sie haftet (BGH, VI ZR 133/11); den Rest übernehmen Sie. Kaskoschäden, selbst verursachte Schäden sowie Wert- und Kaufgutachten tragen Sie selbst; den Preis kennen Sie, bevor Sie mich beauftragen.
Mein Auto wurde in Frankfurt beim Parken beschädigt, vom Verursacher fehlt jede Spur. Was nun?
Fotografieren Sie den Schaden, bevor Sie wegfahren, achten Sie auf Zeugen und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Wird der Verursacher ermittelt, läuft der Schaden über seine Haftpflichtversicherung, und Sie brauchen die Schadenhöhe belegt. Bleibt er unbekannt, kommt meist nur Ihre eigene Vollkasko in Frage. Sie übernimmt die Gutachterkosten nicht automatisch, deshalb kläre ich mit Ihnen vorab, ob sich ein Schadensgutachten lohnt und was es kostet.
Darf mir die gegnerische Versicherung ihren eigenen Gutachter vorschreiben?
Nein. Als Geschädigter suchen Sie sich den Sachverständigen selbst aus; die Rechtsprechung gesteht Ihnen diese freie Wahl zu. Den Gutachter, den die Versicherung schickt, beauftragt und bezahlt das Unternehmen, das den Schaden ausgleichen soll. Mich beauftragen Sie. Ist der Unfallhergang streitig, wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Wann bekomme ich das fertige Gutachten?
In der Regel 24 bis 48 Stunden nach dem Besichtigungstermin. Auf Wunsch schicke ich es gleichzeitig an Ihren Anwalt, damit er die Forderung gegenüber der Versicherung des Unfallgegners stellen kann.
Erstellen Sie in Frankfurt auch Wertgutachten, etwa für einen Oldtimer oder vor einem Autokauf?
Ja. Ein Wertgutachten weist Marktwert und Wiederbeschaffungswert aus, zum Beispiel für Verkauf, Erbschaft oder Versicherung; den Festpreis nenne ich vorab. Bei Klassikern und Youngtimern ermittle ich den Wert im Oldtimer-Wertgutachten anhand der Zustandsnote. Vor dem Kauf eines Gebrauchten sehe ich mir das Auto auf dem Händlerhof oder beim privaten Anbieter an, einschließlich Lackschichtenmessung.
Ich wohne in Offenbach, Hanau oder Bad Homburg. Kommen Sie auch dorthin?
Ja. Außer den 46 Frankfurter Stadtteilen gehören Offenbach am Main, Hanau und Maintal, Orte im Kreis Offenbach wie Neu-Isenburg, Dreieich oder Rodgau sowie Bad Homburg, Oberursel, Eschborn und Bad Vilbel zu meinem Einsatzgebiet. Steht Ihr Ort nicht dabei, rufen Sie trotzdem an.
Ich nehme Ihren Schaden persönlich vor Ort auf — Ihr Gutachten liegt in der Regel in 24 bis 48 Stunden vor. Fragen vorab? 07763 2187360